Berufsausbildungsbeihilfe – Das Bafög für Azubis
Häufig reicht das Ausbildungsgehalt nicht zum Leben, vor allem, wenn man eine eigenen Wohnung bezieht. Manche Ausbildungen werden sogar gar nicht finanziert oder kosten Geld, weil die Ausbildung bei privaten Anbietern absolviert wird. Hier hilft die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), die eine monatliche Finanzspritze bedeutet und von der Bundesagentur für Arbeit erteilt wird. Allerdings muss man sich zunächst durch das Bürokratendeutsch in ausführlichen Anträgen quälen und die Bestimmungen und Voraussetzungen für die Förderung verstehen. Aber was tut man nicht alles für das liebe Geld!
Welche Ausbildung wird gefördert – BAB?
Die Ausbildung selbst kann betrieblich oder außerbetrieblich stattfinden, hauptsache es handelt isch um einen anerkannten Ausbildungsberuf. Gefördert wird nur die erste Ausbildung, wobei in Sonderfällen auch eine zweite gefördert wird, sofern die erste nicht abgeschlossen wurde. Seit 2004 kann man sogar BAB für die Vorbereitung auf einen nachträglichen Hauptschulabschluss beantragen. Eine Bildungsmaßnahme, die mit einem Berufspraktikum verbunden ist, wird ebenfalls gefördert.
Welche Personen werden durch die Berufsausbildungsbeihilfe gefördert?
Eine der Voraussetzungen für die BAB ist, dass man nicht mehr im Hause der Eltern lebt, weil die Ausbildungsstätte zu weit vom Elternhaus entfernt liegt. Außerdem muss man nachweislich finanziellen bedürftig sein. Das bedeutet, dass man seinen Lebensunterhalt, die Fahrtkosten und weitere Aufwendungen nicht aus anderer Quelle beziehen kann. Als Quellen zählen hier das eigene Konto, die Eltern und die Ehepartner oder Lebensgefährten. Dabei gelten natürlich entsprechende Freibeträge. Darüber hinaus darf man keine anderen Leistungen beziehen, die mit der Berufsausbildungsbeihilfe vergleichbar sind.
Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe
Die Höhe der Finanzspritze hängt vom Einkommen ab und liegt im Höchstfall bei etwa 600 Euro im Monat. Außerdem werden auch Fahrtkosten zwischen Ausbildungsstätte und Wohnung gezahlt, sofern die Kosten nicht geringfügig (höher als 5 Euro) sind. Dabei ist immer die günstigste Verbindung zu bevorzugen.
Berufsausbildungsbeihilfe auch bei Ausbildung im Ausland?
Grundsätzlich wird auch eine Ausbildung im Ausland mit der Berufsausbildung gefördert. Bei einer teilweisen Ausbildung gilt dies jedoch nur, wenn diese nicht länger als 1 Jahr dauert und als als berufsvorbereitende Maßnahme angemessen erscheint. Im Falle einer vollständigen Ausbildung im Ausland muss diese dem Berufsziel besonders dienlich sein und es muss hervorgehen, dass die Ausbildung einer betrieblichen Ausbildung in Deutschland gleichgestellt ist.
Berufsausbildungsbeihilfe Antrag stellen
Der Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) sollte zu Beginn der Ausbildung beantragt werden. Die Formulare erhält man bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Schon im Voraus kannst du dir grob ausrechnen, ob du Anspruch auf BAB hast. Gib einfach deine Daten auf dem Online-Rechner der Arbeitsagentur ein.