Kindergeld während der Ausbildung
Als Azubi kann man jede Finanzspritze gebrauchen. Wenn man in die eigenen vier Wände zieht und seinen eigenen Haushalt führt, unterstützen einen die Eltern sicher gern mit einer monatlichen Überweisung des Kindergeldes. Doch nicht alle Eltern bekommen das Kindergeld. Warum haben manche Azubis Anspruch auf diese staatliche Unterstützung und andere nicht?
Voraussetzungen für das Kindergeld während der Ausbildung
Solange ein Kind in der Ausbildung steckt haben die Eltern grundsätzlich Kindergeldanspruch. Jedoch nur bis zum 25. Geburtstag. Doch auch vorher gibt es Ausnahmen. Gehört die Lehre zur Kategorie „Zweitausbildung“ bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von über 20 Stunden, wird die Kindergeldzahlung seitens der Familienkasse eingestellt. Eine Zweitausbildung liegt vor, wenn ein Kind vor der Lehre bereits eine Ausbildung, sei es Berufsausbildung oder Studium, absolviert hat.
Eltern können dank Beiträge des Kindes Geld erwirken
Neben dem Kindergeld, können die Eltern jedoch weitere Gelder durch die Ausbildung des Kindes erwirken. Dazu sind folgende Voraussetzungen nötig: Das Kind befindet sich in einer Ausbildung oder studiert, ist aber nicht mehr Familienversichert, sondern zahlt eigenständig in die Kranken- und Pflegeversicherung ein. Dann können die Eltern die Beitragszahlungen des Kindes als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Das Kind darf diese Beitragszahlungen dann jedoch nicht in einer eigenen Steuererklärung geltend machen.
Welche Probleme können auftreten?
Unwissende Finanzbeamte lassen den Sonderausgabenabzug häufig nicht zu und behaupten, die Eltern können nichts abziehen, weil sie selbst keine Ausgaben hatten. Doch diese Aussage ist nicht korrekt, denn die Beiträge werden so behandelt, als hätten sie die Eltern gezahlt, wenn die Eltern dem Kind gegenüber ihre Unterhaltspflichten erfüllt haben.