Außergewöhnliche Belastungen


Was genau unter außergewöhnlichen Belastungen fällt ist in den Paragrafen 33 ff. des Einkommenssteuergesetzes geregelt: hier sollen unzumutbare Härten verhindert werden. Ob eine außergewöhnliche Belastung besteht, berechnet sich an den durchschnittlichen Aufwendungen von steuerpflichtigen Menschen mit dem gleichen Familienstand und den gleichen Vermögens- und Einkommensverhältnissen. Falls Aufwendungen über diesem Mittel liegen, können sie in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.