Minijob


Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen, bei denen die Bruttoverdienstgrenze eine obere Grenze von 450 Euro im Monat beträgt (Seit 1. Januar 2014). Das bedeutet, dass du nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienen darfst, um noch von einem Minijob sprechen zu können. Es können auch mehrere Minijobs gleichzeitig ausgeführt werden, solange diese Gehaltsgrenze nicht überschritten wird. Der Vorteil an dieser Regeln ist, dass Minijobgehälter nicht versteuert werden müssen (brutto = netto). Besonders für Schüler und Studenten ist das eine praktische Einnahmequelle für nebenbei.