Azubis im Streik – Wie soll man sich verhalten?
Streik bei der Bahn, Streik am Flughafen, Streik in den KiTas – jährlich finden in Deutschlands zahlreiche Streiks statt, in Betrieben oder von ganzen Berufsgruppen. Viele Azubis sind sich unsicher, wie sie sich dabei verhalten sollen. Schließlich will man den guten Eindruck nicht versauen, vielleicht nach der Ausbildung eine feste Stelle im Betrieb antreten und das gute Verhältnis zu Chef und Ausbildungsleiter nicht riskieren. Bei Streiks gibt es jedoch klare Regeln und Gesetze!
Dürfen sich Auszubildende am Streik beteiligen?
Wenn die Kollegen streiken, dürfen sich gesetzlich und somit ganz offiziell auch die Auszubildenden am Streik beteiligen. Denn auch sie dürfen Tarifforderungen stellen und höhere Löhne oder gerechtere Arbeitsbedingungen in ihrem Bereich fordern. Dies gilt analog auch für Praktikanten und Praktikantinnen. Was vor allem klar sein sollte: Auszubildende dürfen nicht dazu gezwungen werden Streikbrecherarbeiten zu machen, d.h. die Arbeit der Streikenden zu übernehmen. Jeder Chef, der das fordert, ist gesetzlich angreifbar. Die Streikbeteiligung von Auszubildenden darf grundsätzlich keine Auswirkung auf das Ausbildungsverhältnis haben und ist somit völlig legitim. Leider sieht es in der Realität manchmal anders aus und Arbeitgeber versuchen Azubis unter Druck zu setzen. In diesem Falle sollten sich die Azubis Hilfe von Kollegen, am besten vom Betriebsrat und den Gewerkschaftsvertretern holen, die dann mit dem Chef ins Gespräch treten.
Wer organisiert die Streiks?
Streiks werden in Deutschland grundsätzlich von den Gewerkschaften organisiert. Unter dem Dachverband der Deutschen Gewerkschaften, dem DGB, sind einzelne Mitgliedergewerkschaften für unterschiedliche Branchen zuständig, so z.B. verdi für den Dienstleistungssektor. Jeder kann in eine Gewerkschaft eintreten, auch Azubis. Die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft kostet einen Beitrag, durch welchen wiederum Streikkassen und zahlreiche Netzwerk- und Bildungsangebote finanziert werden.