BAföG für Azubis und Studenten


Für den Start ins Berufsleben kann ein wenig Unterstützung nicht schaden. Wenn du dir unsicher bist, ob du allein durch deinen Ausbildungslohn das nötige Kleingeld für deine Miete oder ein Jobticket aufbringen kannst, lohnt sich ein Blick in die aktuelle BAföG-Verordnung. Denn Zuschüsse nach dem BAföG, kurz für Bundesausbildungsförderungsgesetz, kann grundsätzlich erst einmal jeder beantragen, der eine Ausbildung absolviert, studiert oder einen qualifizierenden Abschluss, z.B. an einem Abendgymnasium, (nach)macht.

Die Förderung nach dem BAföG soll also garantieren, dass jeder Jugendliche ­– unabhängig vom sozialen Status der Eltern ­– die Aus- oder Weiterbildung absolvieren kann, die den persönlichen Vorstellungen und Vorlieben ­entspricht und nicht denen des Portemonnaies. Dabei gibt es verschiedene Einschränkungen: Man muss z.B. die deutsche Staatsangehörigkeit oder einen vergleichbaren Status besitzen und darf nicht erst mit der Ausbildung oder dem Studium beginnen, wenn man das 30. Lebensjahr bereits vollendet hat.

Wenn ihr grundsätzlich geeignet seid, dann könnt ihr euch direkt an die Antragsstellung machen. Die nötigen Formulare dazu gibt es im Internet auf der BAföG-Seite. Dort findet ihr neben Hilfestellungen, falls ihr beim Ausfüllen mal nicht weiterwissen solltet, auch Hinweise zu speziellen Fördermöglichkeiten wie z.B. zur Begabtenförderung oder zum Bildungskredit. Wenn ihr euch vorab schon mal ein Bild über eure Chancen machen wollt, dann schaut doch mal auf die Seite des BAföG-Rechners. Dort könnt ihr eure Daten eintragen und euch ausrechnen lassen, wie viel BAföG euch voraussichtlich (!) zustehen wird. Doch Achtung: Eine genaue Angabe darüber, ob und wenn ja wie viel Geld ihr letztlich vom Staat bekommen werdet, kann nur eure Sachbearbeiterin/ euer Sachbearbeiter machen ­– einen Antrag zu stellen lohnt sich also immer.


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