Bewerbungskosten: Von der Steuer absetzen
Die anfallenden Kosten für die Arbeitsplatzsuche fallen unter den Bereich der Werbungskosten und sind somit steuerlich absetzbar. Dabei spielt der Erfolg oder Misserfolg der Bewerbung keine Rolle, denn die Kosten sind in beiden Fällen entstanden.
Bewerbungskosten absetzen? Doch was genau kann steuerlich geltend machen?
- Fotokopien
- Amtliche Beglaubigungen
- Ausgaben für Bewerbungsfotos
- Kosten für Bewerbungsmappen
- Briefpapier
- Klarsichthüllen
- Briefumschläge
- Porto, etc.
Außerdem ist es sogar möglich, die Werbungskosten abzusetzen, die entstehen, wenn man sich selbst auf Eigeninitiative auf dem Arbeitsmarkt bewirbt, also wenn man Stellengesuche in Zeitungen etc. aufgibt. Aber auch der Erwerb der Zeitungen kann abgesetzt werden, falls diese für die Stellensuche angeschafft wurden.
Bücher, Tipps und Co. von der Steuer absetzen
Bücher mit Tipps für Bewerbungsgespräche und andere weiterbildende Maßnahmen sind ebenfalls steuerlich absetzbar. Darunter fallen auch Kurse zur Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche, sowie die Fahrtkosten und eventuelle Kosten für Verpflegung und Co.
Nahezu alle absetzbar
Wer für seine Bewerbungen einen Computer inklusive Zubehör nutzt, kann auch diese Dinge von der Steuer absetzen. Offensichtlich ist nahezu alles steuerlich absetzbar, was mit Kosten einer Bewerbung zu tun hat. Dennoch gibt es eine große Ausnahme: Kleidung, die für Bewerbungen gekauft wurde, ist nicht absetzbar von der Steuer.