Unterhalt von den Eltern auch für Ü18-Azubis
Endlich bist du volljährig, kannst mit dem Auto am Arbeitsplatz vorfahren und auch sonst bist du jetzt komplett alleine für dein Leben verantwortlich. Doch was viele nicht wissen: Geld von den Eltern gibt´s trotzdem – auch, wenn die Füße nicht mehr unter deren Tisch stehen. Mit der Volljährigkeit endet zwar das elterliche Sorgerecht und du darfst deine eigenen Entscheidungen treffen – trotzdem kannst du dich während der Ausbildung noch auf finanzielle Rückendeckung von deinen Eltern verlassen, denn: Bis zum Ende des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses sind Mama & Papa unterhaltspflichtig.
Wie viel Unterhalt steht mir zu?
Der genaue Betrag hängt davon ab, wie viel deine Eltern verdienen. In der Düsseldorfer Tabelle kannst du nachschauen, wie hoch dein Unterhaltsanspruch ist. Ein Beispiel: Verdient einer von beiden Elternteilen 2.000€ netto, dann stehen dir 537€ zu. Davon musst du selbst die Beiträge für die Krankenversicherung bezahlen. Wenn schon eine eigene Wohnung hast, steht dir ein fester Bedarfssatz zu: derzeit 670€.
Unterhalt: Wann ist Schluss?
Sobald die erste Ausbildung abgeschlossen ist, endet auch dein Anspruch auf den elterlichen Unterhalt. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Du studierst und die Inhalte bauen auf deine Lehre auf. Wenn du beispielsweise eine Ausbildung als Rechtsanwaltfachangestelle/r abgeschlossen hast und ein Studium der Rechtspflege oben drauf setzt, zählt das Studium unter Umständen noch zur Erstausbildung.
Achtung
Der Unterhalt landet leider nicht automatisch auf deinem Konto. Das heißt im Klartext: Du musst dich selbst darum kümmern, dass du das Geld auch wirklich bekommst. Bei einem guten Eltern-Kind Verhältnis sollte das kein Problem sein. Manchmal wissen Eltern einfach nicht, dass sie ihrem über 18-jährigen Kind gegenüber noch unterhaltspflichtig sind. Oder schlimmer: Sie verweigern die Zahlung trotz besserem Wissen. In diesem Fall bleibt dir nur die Faust in der Tasche oder klagen.